Rechtsprechung
   BGH, 10.05.2022 - 2 StR 82/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,13838
BGH, 10.05.2022 - 2 StR 82/22 (https://dejure.org/2022,13838)
BGH, Entscheidung vom 10.05.2022 - 2 StR 82/22 (https://dejure.org/2022,13838)
BGH, Entscheidung vom 10. Mai 2022 - 2 StR 82/22 (https://dejure.org/2022,13838)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,13838) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • HRR Strafrecht

    § 349 Abs. 2 StPO
    Verwerfung der Revision als unbegründet

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Schuldspruch wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln; Vorsätzlicher Besitz eines verbotenen Gegenstandes (Schlagring); Vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 15.03.2011 - 4 StR 40/11

    Strafbarkeit wegen Amtsanmaßung und wegen unbefugten Tragens von inländischen

    Auszug aus BGH, 10.05.2022 - 2 StR 82/22
    Soweit der Angeklagte nach dem Waffengesetz strafbar ist, bedarf es der konkreten rechtlichen Bezeichnung der Tat zur Kennzeichnung des begangenen Unrechts (§ 260 Abs. 4 Satz 1 StPO), der bloße Hinweis auf einen Verstoß gegen dieses Gesetz genügt regelmäßig nicht (BGH, Beschluss vom 15. März 2011 - 4 StR 40/11, NJW 2011, 1979, 1981 mwN; zur Tenorierung vgl. BGH, Beschluss vom 2. Februar 2022 - 4 StR 495/21 mwN; MüKo-StGB/Heinrich, 3. Aufl., § 52 WaffG Rn. 173 mwN).
  • BGH, 02.02.2022 - 4 StR 495/21

    Diebstahl eines Fahrzeuges (Konkurrenzen: Fahren ohne Fahrerlaubnis, Tateinheit,

    Auszug aus BGH, 10.05.2022 - 2 StR 82/22
    Soweit der Angeklagte nach dem Waffengesetz strafbar ist, bedarf es der konkreten rechtlichen Bezeichnung der Tat zur Kennzeichnung des begangenen Unrechts (§ 260 Abs. 4 Satz 1 StPO), der bloße Hinweis auf einen Verstoß gegen dieses Gesetz genügt regelmäßig nicht (BGH, Beschluss vom 15. März 2011 - 4 StR 40/11, NJW 2011, 1979, 1981 mwN; zur Tenorierung vgl. BGH, Beschluss vom 2. Februar 2022 - 4 StR 495/21 mwN; MüKo-StGB/Heinrich, 3. Aufl., § 52 WaffG Rn. 173 mwN).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht