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BGH, 10.05.2022 - 2 StR 82/22 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Schuldspruch wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln; Vorsätzlicher Besitz eines verbotenen Gegenstandes (Schlagring); Vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis
Verfahrensgang
- LG Bonn, 01.09.2021 - 22 KLs 14/21
- BGH, 10.05.2022 - 2 StR 82/22
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 15.03.2011 - 4 StR 40/11
Strafbarkeit wegen Amtsanmaßung und wegen unbefugten Tragens von inländischen …
Auszug aus BGH, 10.05.2022 - 2 StR 82/22
Soweit der Angeklagte nach dem Waffengesetz strafbar ist, bedarf es der konkreten rechtlichen Bezeichnung der Tat zur Kennzeichnung des begangenen Unrechts (§ 260 Abs. 4 Satz 1 StPO), der bloße Hinweis auf einen Verstoß gegen dieses Gesetz genügt regelmäßig nicht (BGH, Beschluss vom 15. März 2011 - 4 StR 40/11, NJW 2011, 1979, 1981 mwN; zur Tenorierung vgl. BGH, Beschluss vom 2. Februar 2022 - 4 StR 495/21 mwN;… MüKo-StGB/Heinrich, 3. Aufl., § 52 WaffG Rn. 173 mwN). - BGH, 02.02.2022 - 4 StR 495/21
Diebstahl eines Fahrzeuges (Konkurrenzen: Fahren ohne Fahrerlaubnis, Tateinheit, …
Auszug aus BGH, 10.05.2022 - 2 StR 82/22
Soweit der Angeklagte nach dem Waffengesetz strafbar ist, bedarf es der konkreten rechtlichen Bezeichnung der Tat zur Kennzeichnung des begangenen Unrechts (§ 260 Abs. 4 Satz 1 StPO), der bloße Hinweis auf einen Verstoß gegen dieses Gesetz genügt regelmäßig nicht (BGH, Beschluss vom 15. März 2011 - 4 StR 40/11, NJW 2011, 1979, 1981 mwN; zur Tenorierung vgl. BGH, Beschluss vom 2. Februar 2022 - 4 StR 495/21 mwN;… MüKo-StGB/Heinrich, 3. Aufl., § 52 WaffG Rn. 173 mwN).